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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2005 - A 1 S 156/99   

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https://dejure.org/2005,26413
OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2005 - A 1 S 156/99 (https://dejure.org/2005,26413)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.02.2005 - A 1 S 156/99 (https://dejure.org/2005,26413)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - A 1 S 156/99 (https://dejure.org/2005,26413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 3 2. Spiegelstrich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2005 - A 1 S 156/99
    Aus der sodann ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2004 - C 295/02 - leitet die Klägerin her, dass vorliegend die weniger strengen Sanktionen der VO (EG) Nr. 2419/2001 eingreifen würden mit der Folge, dass ihr nach Art. 33 der VO (EG) Nr. 2419/2001 und angesichts einer Differenz zwischen angegebener und ermittelter Fläche von weniger als 20% die Stilllegungsprämie für das Jahr 1997 zu gewähren sei.

    Der Umstand, dass die VO (EG) Nr. 2419/2001 zwischenzeitlich durch die VO (EG) Nr. 796/2004 aufgehoben worden ist, bedarf deshalb keiner vertiefenden Würdigung (zum Günstigkeitsprinzip vgl. EuGH, U. v. 01.07.2004 - C 295/02 - OVG Lüneburg, U. v. 14.12.2004 - 10 LC 67/02 - VGH Kassel, U. v. 1.12.2004 - 6 UE 640/03 -).

  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2005 - A 1 S 156/99
    Durch Urteil vom 28. November 2002 - C 417/00 - hat der Gerichtshof die vorgenannte Bestimmung dahin ausgelegt, dass sich die in dieser Vorschrift vorgesehenen Sanktionen nicht auf den Fall beschränken, dass der Betriebsinhaber bei der Beantragung von Beihilfen fehlerhafte oder falsche Angaben gemacht hat, sondern auch dann Anwendung finden, wenn er es unterlassen hat, der zuständigen Behörde förderungsrelevante Veränderungen zu melden.

    Nach der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2002 (a. a. O.), an die der Senat gebunden ist, beschränkt sich die in Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 3 der VO (EWG) Nr. 3887/92 vorgesehene (verschuldensabhängige) Sanktion nicht auf den hier nicht gegebenen Fall, dass der Betriebsinhaber bei der Beantragung von Beihilfen im Sinne eines positiven Tuns fehlerhafte oder falsche Angaben gemacht hat.

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2002 - 10 LB 191/01

    Altersnachweis; Ausschluss; Beihilfebetrag; Betriebsinhaber; Kürzung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2005 - A 1 S 156/99
    Durch Beschluss vom 7. März 2003 hat der Senat das Verfahren im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen des OVG Lüneburg vom 1. August 2002 - 10 LB 191/01 - zur (sinngemäßen) Frage, ob nach dem aus Art. 2 Abs. 2 der VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 folgenden Günstigkeitsprinzip die Regelungen der VO (EG) Nr. 2419/2001 - und damit nicht die Sanktionsnormen der VO (EWG) Nr. 3887/92 - anzuwenden sind, zum Ruhen gestellt.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2004 - 10 LC 67/02

    Anspruch auf Gewährung einer Rinder-Sonderprämie; Gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2005 - A 1 S 156/99
    Der Umstand, dass die VO (EG) Nr. 2419/2001 zwischenzeitlich durch die VO (EG) Nr. 796/2004 aufgehoben worden ist, bedarf deshalb keiner vertiefenden Würdigung (zum Günstigkeitsprinzip vgl. EuGH, U. v. 01.07.2004 - C 295/02 - OVG Lüneburg, U. v. 14.12.2004 - 10 LC 67/02 - VGH Kassel, U. v. 1.12.2004 - 6 UE 640/03 -).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    (1) Im Schrifttum wird teilweise eine Schadensersatzpflicht gemäß § 280 Abs. 1 BGB im Falle der Nichtbeachtung der Informationspflicht durch den Arbeitgeber angenommen (Anm. Gabke AuR 2005, 160, 161; Brune AR-Blattei SD 1510 Rn. 56, 57; Zieglmeier DB 2004, 1830, 1834; Urmersbach SGb 2004, 684, 688; Seel MDR 2005, 241, 246; Gaul/Otto DB 2002, 2486; vgl. auch Düwell FA 2003, 108, 110) 'Begründet wird diese Auffassung im Wesentlichen damit, dass die Norm andernfalls einen bloßen Programmsatz beinhalte und ins Leere liefe.
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 49/05

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    (1) Im Schrifttum wird teilweise eine Schadensersatzpflicht gemäß § 280 Abs. 1 BGB im Falle der Nichtbeachtung der Informationspflicht durch den Arbeitgeber angenommen (Anm. Gabke AuR 2005, 160, 161; Brune AR-Blattei SD 1510 Rn. 56, 57; Zieglmeier DB 2004, 1830, 1834; Urmersbach SGb 2004, 684, 688; Seel MDR 2005, 241, 246; Gaul/Otto DB 2002, 2486; vgl. auch Düwell FA 2003, 108, 110).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2013 - 10 LB 57/12

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren

    Dass sich der Vorsatz nicht nur aus einem positiven Handeln, sondern auch aus einem Unterlassen durch unterbliebene Korrektur anfänglich richtiger Angaben ergeben kann, hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil zutreffend ausgeführt: "Wie der Europäische Gerichtshof bereits zu den in der VO (EWG) 3887/92 enthaltenen vergleichbaren Sanktionsregelungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems festgestellt hat, beschränken sich diese nicht auf den Fall, dass ein Betriebsinhaber bei der Beantragung von Beihilfen fehlerhafte oder falsche Angaben macht, sondern finden auch dann Anwendung, wenn er es unterlassen hat, der zuständigen Behörde förderungsrelevante Veränderungen zu melden (vgl. EuGH, Urt. vom 28.11.2002 - C-417/00 -, AUR 2004, 52; OVG Magdeburg, Urt. vom 24.02.2005 - A 1 S 156/99 -, AUR 2005, 160).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - 3 B 7.13

    Agrarsubventionen; Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete; Falschangaben;

    Art. 5 Abs. 1 dieser Verordnung nennt insoweit (lediglich) Unregelmäßigkeiten, die vorsätzlich begangen oder durch Fahrlässigkeit verursacht werden können, eine besondere Kategorie absichtlichen Verhaltens existiert danach nicht (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 -, juris Rn. 6 ff.; vgl. ferner OVG Magdeburg, Urteil vom 24. Februar 2005 - A 1 S 156/99 -, juris Rn. 51, wonach alle Vorsatzformen vom Begriff "Absicht" erfasst sind).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08

    Voraussetzungen für die Zurücknahme von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen

    Ob darüber hinaus im Sinne des deutschen strafrechtlichen Verständnisses bereits ein so genannter dolus eventualis ausreicht, wie das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Urt. v. 24.2. 2005 - A 1 S 156/99 -, AUR 2005, 160 ff.) für die insoweit vergleichbare (OVG Koblenz, Beschl. v. 18.7.2006 - 8 A 10526/06 -, AUR 2007, 62 f.) Regelung in Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EWG) Nr. 3887/1992 angenommen hat, erscheint zweifelhaft, kann vorliegend aber dahinstehen.
  • VG Magdeburg, 17.12.2015 - 3 A 110/13

    Klage gegen die Kürzung von Subventionen für die Umnutzung von Räumen im Rahmen

    Dieses sogenannte Günstigkeitsprinzip als Ausdruck allgemein geltender Grundsätze des Gemeinschaftsrechts (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24.2.2005, AUR 2005, 160, 162 m.w.N.) kommt im vorliegenden Fall nicht zum Tragen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2012 - 3 N 56.12

    Flächenzahlung; Kulturpflanzen; Stillegung; Betriebsinhaber; Erzeuger;

    Zwar hat er mit der Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. Februar 2005 - A 1 S 156/99 - (juris Rn. 51) aufgezeigt, dass es eine offene Frage ist, ob die Sanktionen des Art. 33 VO (EG) 2419/2001 auch bei bedingtem Vorsatz zu verhängen sind.
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